Nentershausen

im Westerwald

06.02.2026 - Illegale Müllentsorgung - Zeugen gesucht

Illegale Müllablagerungen: Ortsgemeinde und Kreisverwaltung suchen Zeugen

Rund 30 Gelbe Säcke und Abfallsäcke, vornehmlich gefüllt mit Verpackungs- und Papiermüll, wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag, 30. auf 31. Januar, am Ortsrand von Nentershausen abgeladen. An einem geteerten Verbindungsweg, der die Landesstraße 317, die in Richtung Steinefrenz Bahnhof führt, und die Kläranlage Nentershausen verbindet, haben Unbekannte ihren Müll abgeladen. Darunter befanden sich auch diverse Versand- bzw. Papierkartons und ein Ölkanister. Ein Spaziergänger hatte die Müllablagerungen am Samstagmorgen entdeckt und Ortsbürgermeister Tobias Reusch umgehend informiert. Für den seit 2024 amtierenden Ortschef von Nentershausen, ist die Tat ein Unding: „Wie man darauf kommt, seinen Hausmüll einfach so in die Landschaft zu kippen, ist für mich unbegreiflich. Jeder hat die Möglichkeit, seinen Müll entweder ganz normal über die wöchentliche Abfuhr entsorgen zu lassen oder den Müll für kleines Geld bei der Deponie der Westerwälder Abfallwirtschaft in Meudt anzuliefern.“ 

Fälle wie dieser, kommen in Nentershausen aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an zwei Landesstraßen und der Autobahn 3 immer mal wieder vor. So zum Beispiel im Jahr 2019, als mehr als 40 Autoreifen an einer Autobahnunterführung in der Nacht abgekippt wurden. Um der oder dem Müllsünder im aktuellen Fall habhaft zu werden, hat Tobias Reusch die untere Abfallbehörde des Westerwaldkreises informiert, die sich dem Fall annimmt. „Die Kosten für solche eine Umweltverschmutzung hat am Ende die Allgemeinheit wieder zu tragen, wenn der Verursacher nicht gefunden wird“, ärgert sich Tobias Reusch. Erste vage Hinweise auf mögliche Verursacher sind in dem Berg aus Müllsäcken bereits aufgetaucht.

Nichtsdestotrotz bittet der Nentershäuser Ortschef mögliche Zeugen, die Hinweise zu der wilden Müllablagerung liefern können, an die Ortsgemeinde per E-Mail an info@nentershausen-westerwald.de oder die Untere Abfallbehörde des Westerwaldkreises, marco.metternich@westerwaldkreis.de zu richten. Die illegale Beseitigung von Abfällen ist grundsätzlich als Verstoß gegen das Abfallrecht zu sehen und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Foto: Andreas Egenolf





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