Grundstück Flur 3, Flurstück 280/1, Koblenzer Straße 44, Nentershausen - Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Absicht der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, das zur Errichtung der Werbeanlage auf dem Grundstück Koblenzer Straße 44, nach § 34 i.V.m. § 36 Baugesetzbuch bereits durch die Ortsgemeinde versagte Einvernehmen zu ersetzen. Die Gemeinde fasste erneut den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Werbeanlage nicht zu erteilen und behält sich rechtliche Schritte gegen die beabsichtigte Ersetzung durch die Kreisverwaltung vor. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, zeitnah einen Entwurf für eine Werbesatzung zur Erhaltung des Ortsbilds vorzubereiten.
Erstellung und Fortschreibung der Investitionsliste zur Haushaltsplanung 2022 und zur Finanzplanung 2023-2025 sowie Mittelmeldung
In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden: Zuschuss für Sanierung/ Erweiterung Kindergarten; Zuschuss für Grunderwerb Erweiterung Kindergarten; Sanierung Mauer "Friedensstraße"; Wegebau allgemein; Wanderweg (Richtung Wallmerod); Sanierung Bauhof; Spielplatz Sportplatz; Parkfläche Friedhof; Anschaffung einer Wildkrautmaschine für den Bauhof; Dorferneuerungszuschüsse an Private; Erweiterung Urnengrabfeld (Memoriumgarten)
Spende für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. jährlich 200 Euro zu spenden.
Sachtand künftiges Gewerbegebiet
Der Ortsbürgermeister informierte, dass sich ein Großteil der Grundstückseigentümer zwischenzeitlich verkaufbereit zeige. Das Gutachten für die Überbaubarkeit des Tunnels könnte somit in Auftrag gegeben werden. Die Verbandgemeindeverwaltung wurde beauftragt, Angebote für ein solches Gutachten einzuholen.